Heizungsförderung: Attraktive Prämien für klimafreundliche Anlagen sichern
Das Klimapaket der Bundesregierung sorgt für die Fortsetzung der Förderung von Heizungsanlagen durch die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)".
Wer seine alte Heizungsanlage durch ein effizienteres und klimafreundlicheres System austauschen lässt, darf sich auf eine Förderung von bis zu 45% freuen. Passiert die Heizungsmodernisierung auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhöht sich der Bonus um weitere 5%. Somit ergibt sich eine maximale Prämie von attraktiven 50%.
Adresse und Kontakt
Christof Gietl & Sohn GmbH
Heizung - Sanitär - Lüftung
Georgenstraße 12
92507 Nabburg
Dreifach belohnt werden: Investitionskosten durch hohe Zuschüsse reduzieren, Energiekosten senken und die Umwelt schonen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Verschiedene Investitionszuschüsse im Detail
Erneuerbare Energiesysteme wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, mit erneuerbaren Energien betriebene Hybridheizungen oder andere innovative Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden mit 35% der Investitionskosten gefördert. Gas-Hybridanlagen sowie Solarthermieanlagen werden mit einem Zuschuss von 30% belohnt.
Gas-Brennwertheizungen mit der Option der späteren Einbindung einer erneuerbaren Wärmeerzeugung ("Renewable Ready") werden mit 20% bezuschusst.
Austauschprämie für alte Ölheizungen
Eine Austauschprämie von zusätzlichen 10% erhalten alle, die ihre alte Ölheizung im Gebäudebestand durch eine Gas-Hybridanlage, eine Wärmepumpe, eine Biomasseanlage, eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hybridheizung oder eine andere innovative Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen. Wer demnach seine Ölheizung mit einem komplett erneuerbaren Energiesystem wie einer Wärmepumpe austauscht, kommt bereits auf einen Zuschuss von starken 45%. Der Austausch durch eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung bringt 40%.
Individueller Sanierungsfahrplan
Zusätzliche 5% Zuschuss bringen Sanierungsmaßnahmen, die auf der Basis eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt werden.
Die energetische Sanierung steuerlich absetzen
Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von energetischen Sanierungen ist seit Januar 2020 möglich und greift bei folgenden Maßnahmen:
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Austausch von Fenstern,
- Dämmung der Gebäudehülle,
- Einbau einer Lüftungsanlage.
Über einen Zeitraum von drei Jahren dürfen 20% von bis zu 200.000 Euro Investitionssumme, also maximal 40.000 Euro, von der Steuer abgesetzt werden. Das teilt sich auf wie folgt: Im ersten und zweiten Jahr nach der Anschaffung können jeweils 7%, also bis zu 14.000 Euro, und im dritten Jahr 6%, also maximal 12.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten für Energieberater gelten nun ebenfalls als Aufwendungen für energetische Maßnahmen. Hier können ganze 50% von der Steuer abgezogen werden.
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen, Batteriespeicher
Blockheizkraftwerke, Brennstoffzellen und Stromspeicher werden weiterhin mit Investitionszuschüssen gefördert. Die Förderung ist hier nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt.
Sie haben Fragen zum Thema Energie und Heizung?
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Online-Anfrage:

Die richtige Heizung finden
Weitere Informationen rund um das Thema Heizungsmodernisierung, Heizkosten und Energie-Beratung:
Schritt für Schritt zur
neuen Heizung
Eine neue Heizung lässt sich an der Seite eines Energie-Experten leicht in wenigen Schritten realisieren und erhalten.
Energie-Experten behalten den Überblick
Ein guter Energie-Experte führt die Planungen des Konzeptes selbst aus und koordiniert den Einsatz aller Gewerke aus einer Hand.
Heizungen gibt es für jeden Geldbeutel
Für eine erste Kosteneinschätzung hat der bad & heizung-Fachbetrieb die verschiedenen Anlagentypen in drei Kategorien zusammengefasst.